Zahnzusatzversicherung

Beim Zahnarzt gut lachen haben.

Mit der Zahnzusatzversicherung der Allianz bleibt die Rechnung klein – egal, was der Zahnarzt findet. In zwei Minuten berechnet, unverbindlich angefragt, persönlich betreut.

  • ab 12,94 € im Monat
  • Keine Wartezeit
  • 100 % Zahnreinigung
  • Versichert bei der Allianz

Ab 12,94 €: MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellung, Eintrittsalter 21 bis 30 Jahre, Stand 23.09.2026. Keine Wartezeit – in den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung aber begrenzt (Summenstaffel), und bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind nicht versichert. Versicherer: Allianz Private Krankenversicherungs-AG.

Zwei Menschen lachen entspannt beim ZahnarztBild: KI-generiert
Ein Beispiel

Ein Implantat kostet schnell 3.200 €. Die Kasse zahlt davon 540 €.

Den Rest tragen Sie selbst – oder Ihre Zahnzusatzversicherung. Wählen Sie einen Tarif und sehen Sie, was von der Rechnung übrig bleibt.

Kostenplan vom Zahnarzt3.200 €Implantat 2.000 € + Krone 1.200 €. Beispielrechnung, gerundet.
Das zahlt die Kasse540 €Festzuschuss: 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft bis 75 %.
Ihr Anteil mit MeinZahnschutz 90 320 € Allianz erstattet 2.340 € · Kasse 540 € · Zahnersatz bis 90 %

Ohne Zusatzversicherung blieben 2.660 € offen. Beispiel innerhalb der Summenstaffel; reale Kostenpläne liegen je nach Region und Praxis zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Was zahlt die Kasse beim Zahnersatz?

Das ist drin

Vier Leistungen, ein Tarif.

bis 90 %

Zahnersatz

Implantat, Krone, Brücke – auch über die Regelversorgung hinaus. Einschließlich der Leistung Ihrer gesetzlichen Kasse.

100 %

Zahnbehandlung

Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose.

100 %

Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe.

0 Tage

Wartezeit

Sofortschutz ab Versicherungsbeginn, Summenstaffel in den ersten drei Jahren.

Leistungen der Tarife MeinZahnschutz 75, 90 und 100 der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Stand 23.09.2026. In den ersten drei Kalenderjahren erstattet die Allianz zusammen höchstens 2.000, 3.000 oder 4.000 € (je nach Tarif). Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden, sind nicht versichert. Beim Privatzahnarzt 25 % Abzug. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

Ihr Beitrag

In zehn Sekunden wissen, was es kostet.

Geburtsdatum und Tarif genügen. Ohne Alterungsrückstellung, ohne fehlende Zähne – alles Weitere im vollständigen Rechner. Von dort können Sie uns unverbindlich anfragen.

Geburtsdatum
Tarif
23,58 €
Genau berechnen Derselbe Beitrag wie bei der Allianz direkt. Kein Aufschlag, keine Gebühr.
Warum über ZahnExtra 24

Derselbe Tarif wie bei der Allianz direkt. Plus jemand, der sich kümmert.

ZahnExtra 24 ist der Service. Die Allianz ist die Versicherung. Beratung, Antrag und Betreuung laufen über unsere Allianz-Generalvertretung vor Ort — ein Team, ein Büro, dieselben Menschen.

Aufschlag0 €Derselbe Beitrag wie auf allianz.de. Kein Zuschlag, keine Gebühr — die Beratung kostet Sie nichts.
Rechnung1 FotoPer WhatsApp schicken, wir kümmern uns um den Rest — auch wenn die Allianz Rückfragen hat oder Sie eine Erstattung nicht verstehen. So einfach geht's
GesundheitsfragenKein Kreuz falschEine falsche Angabe im Online-Formular kostet im Ernstfall den Schutz. Wir prüfen Ihren Fall, bevor der Antrag rausgeht.
SonderfälleAuch dannDer Online-Rechner nimmt nur 18 bis 64 Jahre und keine Vorgeschichte. Kinder, Ältere, fehlende Zähne — vieles lässt sich über uns trotzdem versichern.
Und wenn kein Tarif passt — etwa weil der Heil- und Kostenplan schon vorliegt — sagen wir Ihnen das. Lieber ein ehrliches Nein als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht zahlt.
Rechnung einreichen

Ein Foto per WhatsApp. Den Rest erledigen wir.

Kein Formular, kein Porto, keine Warteschleife. Sie fotografieren die Rechnung vom Zahnarzt und schicken sie uns – wir reichen sie bei der Allianz ein und klären Rückfragen für Sie.

  1. Rechnung fotografierenMit dem Handy, so wie sie vom Zahnarzt kommt.
  2. Per WhatsApp schickenEin Foto genügt – ganz ohne App oder Kundenportal.
  3. ZurücklehnenWir reichen ein und halten Sie auf dem Laufenden.

Eine Zahnarztrechnung enthält Gesundheitsdaten. Wenn Sie sie uns per WhatsApp schicken, willigen Sie ein, dass wir sie zur Einreichung bei der Allianz verarbeiten. Lieber ohne WhatsApp? Wir nehmen Rechnungen auch per Post oder E-Mail an – oder Sie reichen sie direkt bei der Allianz ein. Datenschutz

Beispielhafte Darstellung · Profilbild KI-generiert

Wer dahintersteht

Ein neuer Name. Ein Versicherer, den Sie kennen.

ZahnExtra 24 ist ein Angebot unserer Allianz-Generalvertretung: Wir beraten und begleiten, versichert sind Sie bei der Allianz – zu denselben Beiträgen wie direkt.

0641 35099877 Mo–Fr 9–18 Uhr
Zwei Wege

Selbst rechnen — oder kurz schreiben.

Ihren Beitrag sehen Sie oben in zehn Sekunden oder genau im Rechner, ganz ohne Ihre Daten. Wenn Sie lieber jemanden fragen: ein Klick, und Sie sind mit uns im WhatsApp-Chat.

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Zahnzusatzversicherung berechnen

Wählen Sie Versicherungsbeginn, Personen und Tarif. Sie sehen Ihren Monatsbeitrag für MeinZahnschutz 75, 90 oder 100 – mit oder ohne Alterungsrückstellung und einschließlich der Zuschläge für bis zu drei fehlende Zähne.

01 / Ihre Auswahl

Wer soll versichert werden?

02 / Angaben zu Ihrer Person
Welche Behandlungen sind gemeint?

Aufbaufüllungen oder Stiftaufbauten für Zahnersatz; Kronen, Brücken, Inlays, Prothesen oder Implantate, auch provisorisch; Kieferorthopädie; Parodontose oder Parodontitis und deren Behandlung; Schleimhauttransplantation; Aufbiss- oder Knirscherschienen; Wurzelbehandlung; Entfernung eines Zahns. Außerdem Knochenaufbau (Augmentation oder Sinuslift), Gnathologie und craniomandibuläre Dysfunktion.

Weisheitszähne und kieferorthopädisch geschlossene Lücken zählen nicht. Ab 15 zählen auch noch vorhandene Milchzähne als fehlend.

Tarif
Variante

Die Berechnung bleibt auf Ihrem Gerät. Im nächsten Schritt können Sie uns unverbindlich anfragen.

Noch unsicher?

Beitrag aufs Handy — dann in Ruhe entscheiden

Schicken Sie uns Ihr Ergebnis per WhatsApp – dann haben Sie Tarif und Beitrag im Chat und können dort direkt Fragen stellen. Bis zu drei fehlende Zähne und Kinder können Sie direkt oben berechnen. Bei Fällen ohne Online-Angebot hilft Ihnen unsere Agentur weiter.

Ergebnis per WhatsApp

Sobald Sie oben gerechnet haben, stehen Ihr Tarif und Ihr Beitrag automatisch in der Nachricht. Sie tippen nur noch auf Senden.

Ihre Nachricht an uns

Hallo ZahnExtra 24, hier ist mein Ergebnis aus dem Rechner.

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Was die drei Tarife unterscheidet

Öffentliche Angaben
LeistungMeinZahnschutz 75MeinZahnschutz 90MeinZahnschutz 100
Zahnersatz über Regelversorgung hinausbis 75 %bis 90 %bis 100 %
Zahnersatz bei Regelversorgung100 %100 %100 %
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel, Parodontose)100 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe100 %100 %100 %
Angst- und Schmerzausschaltung100 %100 %100 %
Bleaching100 %, bis 150 € alle zwei Versicherungsjahre
Behandlung beim Privatzahnarzt25 % Abzug
Wartezeitkeine — Sofortschutz ab Versicherungsbeginn
Summenstaffel: 1. / 1.–2. / 1.–3. Kalenderjahr zusammen1.000 / 1.500 / 2.000 €1.000 / 2.000 / 3.000 €1.000 / 2.500 / 4.000 €
Kieferorthopädie vor dem 21. Geburtstag75 %, bis 2.000 €90 %, bis 2.500 €100 %, bis 3.000 €

Datenstand: 23.09.2026. Grundlage sind der Allianz-Rechner und die Angaben zu fehlenden Zähnen. Für den Vertrag gelten die Tarifbedingungen und die Prüfung durch die Allianz.

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Ihr gewählter Zahnschutz

Unverbindlich anfragen.

Ihr Tarif ist ausgewählt. Ergänzen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihre Angaben, melden uns persönlich und senden Ihnen die Vertragsunterlagen der Allianz. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Antrag stellen.

  1. 1 Ihre Angaben
  2. 2 Prüfen & senden
01

Kontaktdaten

Alle Angaben sind Pflichtangaben, sofern sie nicht als optional gekennzeichnet sind.

Anrede

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02

So geht es weiter

  1. Wir melden uns persönlich. Ein Mitarbeiter prüft Ihre Angaben und berät Sie auf Wunsch – per Telefon oder WhatsApp, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
  2. Sie erhalten die Unterlagen der Allianz. Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Kundeninformation und Widerrufsbelehrung – in Ruhe zum Lesen.
  3. Erst dann stellen Sie den Antrag. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Ihre Bankverbindung geben Sie erst im Antrag der Allianz an.
03

Ansprechpartner

Mickey Koch · Allianz Generalvertretung

ZahnExtra 24 · Ihre persönliche Betreuung

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Erstinformation ansehen → Erstinformation als PDF ↓

Ihre Tarifauswahl und Ihr angezeigter Beitrag werden mit übernommen.

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Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt den Teil der Zahnarztrechnung, den die gesetzliche Kasse nicht zahlt — bei Zahnersatz je nach Tarif bis 75, 90 oder 100 Prozent. Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie noch keine Behandlung vor sich haben, weil sie genau dann noch alles versichert.

Für wen sie sich lohnt — und für wen nicht

Sinnvoll ist sie für alle, die bei Zahnersatz nicht mit einem vierstelligen Eigenanteil rechnen wollen, für Familien mit Kindern vor der Zahnspange, und für alle, die regelmäßig zur Zahnreinigung gehen. Wenig sinnvoll ist sie, wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde — die ist dann nicht mehr versicherbar, und wir sagen Ihnen das auch so.

Was die Tarife leisten

Stand 23.09.2026
LeistungMeinZahnschutz 75MeinZahnschutz 90MeinZahnschutz 100
Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus (z. B. Implantat, Krone)bis 75 %bis 90 %bis 100 %
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel, Parodontose)100 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe100 %100 %100 %
Kieferorthopädie vor dem 21. Geburtstag75 %, bis 2.000 €90 %, bis 2.500 €100 %, bis 3.000 €
Wartezeitkeinekeinekeine

Tarife der Allianz, Zahnersatz einschließlich der Leistung der gesetzlichen Kasse. Es gelten die Tarifbedingungen der Allianz. Ihren Beitrag zeigt der Rechner – er hängt von Alter, Tarif und fehlenden Zähnen ab.

Drei Dinge im Kleingedruckten, die wirklich zählen

1

Die Summenstaffel. In den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt – je nach Tarif zusammen auf 2.000, 3.000 oder 4.000 Euro. Danach gibt es keine Begrenzung mehr.

2

Die Wartezeit. Bei MeinZahnschutz gibt es keine – der Schutz gilt ab Versicherungsbeginn. Nicht versichert ist, was vorher schon angeraten oder begonnen wurde.

3

Fehlende Zähne. Müssen angegeben werden. Bis zu drei fehlende Zähne lassen sich online gegen einen Zuschlag mitversichern, bei mehr klären wir es persönlich. Ehrlich angeben lohnt sich — sonst zahlt im Ernstfall niemand.

Zuerst

Was kostet das bei Ihnen?

Geburtsdatum und Tarif eingeben, Beitrag sofort sehen — ohne Ihre Kontaktdaten.

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Schreiben Sie uns per WhatsApp. Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr melden wir uns meist innerhalb einer Stunde.

Per WhatsApp fragen Termin vereinbaren Es öffnet sich WhatsApp mit einer vorbereiteten Nachricht – Sie müssen nur noch senden. Kein Abo, keine Verpflichtung. Datenschutz

So geht es weiter

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Sie rechnen selbst

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Wenn Sie möchten

Sie fragen unverbindlich an

Direkt aus dem Rechner heraus. Wir prüfen Ihre Angaben, beraten Sie auf Wunsch und senden Ihnen die Vertragsunterlagen der Allianz. Den Antrag stellen Sie erst danach.

Oder

Sie fragen uns

Per WhatsApp oder Telefon. Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr melden wir uns persönlich bei Ihnen.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Wartezeit?

Bei den Allianz-Tarifen MeinZahnschutz 75, 90 und 100 gibt es keine Wartezeit. Der Schutz gilt ab Versicherungsbeginn. Nicht versichert sind Behandlungen, die vorher schon angeraten, geplant oder begonnen wurden.

Kann ich abschließen, wenn schon Zähne fehlen?

Ja. Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne können Sie online gegen einen Zuschlag mitversichern. Bei vier oder mehr klären wir persönlich, was möglich ist.

Der Zahnarzt hat schon einen Kostenplan erstellt. Geht das noch?

Für diese Behandlung nicht mehr — das gilt bei MeinZahnschutz wie bei den meisten Tarifen. Für alles, was danach kommt, schon. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich dann noch lohnt.

Wie reiche ich später Rechnungen ein?

Foto der Rechnung per WhatsApp an uns. Wir reichen sie bei der Allianz ein und kümmern uns um Rückfragen.

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Ratgeber Zahnzusatz

Die Fragen, die uns in der Beratung jede Woche gestellt werden — beantwortet so, dass Sie danach selbst entscheiden können. Jede Antwort steht ganz oben, die Details darunter. Wir sind Allianz-Vertreter und vermitteln ausschließlich die Tarife MeinZahnschutz; Aussagen zum übrigen Markt dienen nur der Einordnung.

Start → Ratgeber → Zahnzusatzversicherung

Wie lange ist die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 4 Minuten

Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten – die Allianz-Tarife MeinZahnschutz 75, 90 und 100 haben keine. Der Schutz gilt dort ab Versicherungsbeginn. Zwei Grenzen bleiben: In den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt (Summenstaffel), und Behandlungen, die vorher schon angeraten oder begonnen wurden, sind nicht versichert.

Was eine Wartezeit bedeutet

Bei Tarifen mit Wartezeit beginnt sie mit dem Versicherungsbeginn, nicht mit dem Antrag. Was in dieser Zeit beim Zahnarzt passiert, wird nicht erstattet — auch dann nicht, wenn die Behandlung erst nach Ablauf abgerechnet wird. Entscheidend ist, wann der Zahnarzt die Behandlung begonnen hat.

Bei MeinZahnschutz entfällt das: Sie können ab Versicherungsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.

Mit und ohne Wartezeit im Vergleich

TarifWartezeit ZahnersatzWas das heißt
Viele Tarife am Markthäufig 8 MonateIn dieser Zeit keine Leistung für Zahnersatz
MeinZahnschutz 75, 90 und 100 (Allianz)keineSchutz ab Versicherungsbeginn; Erstattung in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt

Marktangabe als allgemeine Einordnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben zu MeinZahnschutz: Stand 23.09.2026; maßgeblich sind die Tarifbedingungen der Allianz.

Was das für Sie konkret bedeutet

Wir vermitteln ausschließlich MeinZahnschutz – eine Wartezeit müssen Sie dort nicht abwarten. Wichtig sind stattdessen zwei andere Punkte: die Summenstaffel in den ersten drei Kalenderjahren und der Zeitpunkt. Wurde eine Behandlung bereits angeraten, ist sie nicht mehr versichert – daran ändert auch der Verzicht auf die Wartezeit nichts.

Was kostet der Schutz ohne Wartezeit bei Ihnen?Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Was ist eine Zahnstaffel und was bedeutet sie für mich?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 3 Minuten

Die Zahnstaffel begrenzt, wie viel Ihre Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren insgesamt erstattet — bei MeinZahnschutz 90 zum Beispiel 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, 2.000 Euro in den ersten zwei und 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren zusammen. Danach entfällt die Grenze. Sie schützt den Versicherer vor Kunden, die kurz vor einer großen Behandlung abschließen.

So funktioniert die Staffel

Die Grenzen gelten kumuliert, nicht pro Jahr: Wer im ersten Jahr 1.000 Euro erstattet bekommen hat, hat im zweiten Jahr noch 1.000 Euro Spielraum bis zur Zwei-Jahres-Grenze. Wer im ersten Jahr nichts eingereicht hat, kann im zweiten Jahr die vollen 2.000 Euro nutzen.

ZeitraumMeinZahnschutz 75MeinZahnschutz 90MeinZahnschutz 100
1. Kalenderjahr1.000 €1.000 €1.000 €
1. und 2. Kalenderjahr zusammen1.500 €2.000 €2.500 €
1. bis 3. Kalenderjahr zusammen2.000 €3.000 €4.000 €
ab dem 4. Kalenderjahrkeine Begrenzung

Summenstaffel der Allianz-Tarife MeinZahnschutz, Stand 23.09.2026. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen der Allianz.

Wann die Staffel nicht gilt

Viele Versicherer setzen die Staffel bei Behandlungen nach einem Unfall aus. Ob und für welche Leistungen das bei MeinZahnschutz gilt, regeln die Tarifbedingungen – wir sagen es Ihnen gern für Ihren Fall, bevor Sie sich entscheiden.

Was das für Sie konkret bedeutet

Je früher Sie abschließen, desto eher ist die Staffel durch, wenn Sie sie tatsächlich brauchen. Wer mit 35 abschließt, hat mit 39 keine Begrenzung mehr — und Zahnersatz wird statistisch ab Mitte 40 zum Thema. Wer erst abschließt, wenn der Zahnarzt schon von Kronen spricht, ist ohnehin zu spät.

Wie hoch ist die Staffel im Tarif, der zu Ihnen passt?Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn schon Zähne fehlen?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 3 Minuten

Ja, in den meisten Fällen. Bei MeinZahnschutz lassen sich bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne online gegen einen Zuschlag mitversichern. Ab vier fehlenden Zähnen gibt es kein Online-Angebot mehr – dann klären wir persönlich, was möglich ist. Weisheitszähne zählen nicht mit.

Was als fehlender Zahn zählt

Gemeint sind Zähne, die gezogen wurden und nicht ersetzt sind — also ohne Brücke, Implantat oder Prothese. Lücken, die kieferorthopädisch geschlossen wurden, zählen nicht. Weisheitszähne zählen nie. Ab 15 Jahren zählen dagegen auch noch vorhandene Milchzähne als fehlend. Ein bereits ersetzter Zahn ist kein fehlender Zahn.

So ist es bei MeinZahnschutz

Fehlende ZähneOnline-AngebotZuschlag auf den Beitrag
keinejakeiner
1 bis 3jaje fehlendem Zahn 25 % (ohne Alterungsrückstellung) oder 20 % (mit Alterungsrückstellung)
4 oder mehrneinpersönliche Klärung mit unserer Agentur

Angaben zu den Allianz-Tarifen MeinZahnschutz, Stand 23.09.2026. Den genauen Beitrag zeigt der Rechner; über die Annahme entscheidet die Allianz.

Warum Sie ehrlich angeben sollten

Fehlende Zähne sind eine Gesundheitsfrage im Antrag, und für die gilt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Wer sie falsch beantwortet, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktritt — und dann zahlt niemand. Der Zahnarzt sieht auf dem Röntgenbild ohnehin, was fehlt.

Was kostet der Schutz mit Ihren Zähnen?Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Geht das noch, wenn der Heil- und Kostenplan schon vorliegt?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 3 Minuten

Für diese Behandlung nicht mehr. Sobald ein Zahnarzt eine Behandlung angeraten oder einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist sie bei MeinZahnschutz – wie bei den meisten Tarifen – vom Schutz ausgeschlossen. Ein Abschluss kann sich trotzdem lohnen — für alles, was danach kommt.

Was „angeraten“ bedeutet

Es braucht keinen unterschriebenen Kostenplan. Es reicht, dass der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen und in der Patientenakte vermerkt hat — auch mündlich. Versicherer fragen im Antrag genau danach, und im Leistungsfall fordern sie die Akte an. Ein Abschluss „schnell noch vor der Behandlung“ funktioniert deshalb nicht.

Wann sich ein Abschluss trotzdem lohnt

Wenn die anstehende Behandlung die einzige ist, die in den nächsten Jahren zu erwarten ist, lohnt sich ein Abschluss nicht — Sie zahlen Beiträge für etwas, das Sie gerade nicht brauchen. Wenn aber absehbar weitere Zähne folgen, oder Sie regelmäßig Zahnreinigung wollen, dann schon: Die laufende Behandlung wird ausgeschlossen, alles andere ist ab Versicherungsbeginn abgesichert.

Was das für Sie konkret bedeutet

Machen Sie die anstehende Behandlung. Schließen Sie danach ab, wenn Ihre Zähne insgesamt Thema bleiben werden. Und sagen Sie uns vorher, was im Kostenplan steht — wir rechnen Ihnen ehrlich vor, ob sich das für Sie noch rechnet.

Sie haben schon einen Kostenplan? Wir sagen Ihnen, ob sich ein Abschluss noch lohnt.Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 4 Minuten

Meistens ja — wegen der Zahnspange. Die Kasse zahlt Kieferorthopädie nur bei erheblichen Fehlstellungen (Einstufung KIG 3 bis 5); bei leichteren Fällen tragen Eltern die Kosten von oft 2.000 bis 5.000 Euro komplett. Abschließen sollten Sie, bevor der Kieferorthopäde etwas feststellt — sinnvoll ab etwa dem dritten Geburtstag.

Was die Kasse beim Kind übernimmt

Kieferorthopädie zahlt die gesetzliche Kasse nur, wenn ein Kieferorthopäde die Fehlstellung in die Gruppen KIG 3, 4 oder 5 einstuft. Dann übernimmt sie 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent gibt es nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bei KIG 1 und 2 — leichte bis mittlere Fehlstellungen — zahlt die Kasse nichts. Genau das sind die Fälle, in denen eine Zusatzversicherung den Unterschied macht.

Wann der richtige Zeitpunkt ist

AlterSituationEmpfehlung
0 bis 3 JahreMilchgebiss, keine Diagnose möglichGünstigster Einstieg, alles versicherbar
3 bis 8 JahreFehlstellungen werden erkennbarAbschließen, bevor der Zahnarzt etwas notiert
ab 9 JahrenKieferorthopäde meist schon konsultiertNur noch, wenn nichts angeraten wurde

Allgemeine Orientierung. Ausschlaggebend ist, ob bereits etwas festgestellt oder angeraten wurde.

Was das für Sie konkret bedeutet

MeinZahnschutz 75 kostet für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre 8,43 Euro im Monat (Stand 23.09.2026). Kieferorthopädie vor dem 21. Geburtstag erstattet die Allianz je nach Tarif zu 75, 90 oder 100 Prozent – bis 2.000, 2.500 oder 3.000 Euro. Der Haken ist nur der Zeitpunkt: Nach dem Befund ist es zu spät. Für welche Fehlstellungen genau geleistet wird, regeln die Tarifbedingungen – wir prüfen das vor dem Antrag für Sie.

Ist Ihr Kind noch versicherbar? Zwei Angaben genügen.Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Was kostet eine Zahnzusatzversicherung im Monat?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 3 Minuten

Bei MeinZahnschutz zwischen 8,43 und 65,63 Euro im Monat, abhängig von Alter und Tarif (ohne Alterungsrückstellung, Stand 23.09.2026). Ein Dreißigjähriger zahlt für MeinZahnschutz 90 mit bis zu 90 Prozent Zahnersatz 15,89 Euro, ein Fünfundfünfzigjähriger 41,89 Euro. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen ab 8,43 Euro.

Wovon der Beitrag abhängt

Drei Dinge bestimmen den Preis: Ihr Alter, der Erstattungssatz bei Zahnersatz (75, 90 oder 100 Prozent) und die Variante. Ohne Alterungsrückstellung richtet sich der Beitrag nach der Altersgruppe und steigt, wenn Sie in die nächste Gruppe kommen. Mit Alterungsrückstellung (ab Eintrittsalter 21) ist der Beitrag am Anfang höher, steigt aber nicht allein wegen des Alters. Fehlende Zähne lösen einen Zuschlag aus. Allgemeine Beitragsanpassungen sind in beiden Varianten möglich.

Monatsbeiträge nach Alter

AlterMeinZahnschutz 75MeinZahnschutz 90MeinZahnschutz 100
bis 20 Jahre8,43 €13,15 €17,47 €
21 bis 30 Jahre12,94 €15,89 €18,77 €
31 bis 40 Jahre17,39 €23,58 €29,88 €
41 bis 50 Jahre21,55 €31,56 €41,73 €
51 bis 60 Jahre27,10 €41,89 €56,93 €
ab 61 Jahren30,64 €48,04 €65,63 €

Monatsbeiträge der Allianz-Tarife MeinZahnschutz ohne Alterungsrückstellung und ohne Zahnzuschläge, Stand 23.09.2026. Unverbindlich; Ihren Beitrag zeigt der Rechner, verbindlich ist die Berechnung der Allianz.

Was das für Sie konkret bedeutet

Rechnen Sie nicht in Monatsbeiträgen, sondern gegen die Rechnung, die Sie vermeiden wollen. Ein Implantat kostet 2.500 bis 4.000 Euro, davon zahlt die Kasse einen Festzuschuss von einigen hundert Euro. Zwanzig Euro im Monat über zehn Jahre sind 2.400 Euro — also ungefähr ein Implantat. Wer zwei braucht, hat gewonnen; wer nie eines braucht, hat für Ruhe bezahlt. Bedenken Sie dabei die Summenstaffel in den ersten drei Kalenderjahren.

Was würde es bei Ihnen kosten? Drei Angaben, dann sehen Sie es.Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 4 Minuten

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss: 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Der Festzuschuss ist gleich hoch, egal welche Versorgung Sie wählen — ein Implantat statt einer Brücke zahlen Sie deshalb fast vollständig selbst.

Regelversorgung, Festzuschuss, Bonusheft

Für jeden Befund legt die Kasse eine Standardlösung fest, die Regelversorgung — bei einer Lücke ist das meist eine Brücke, kein Implantat. Auf deren Kosten zahlt sie 60 Prozent. Wer fünf Jahre lang jährlich zur Kontrolle war und das im Bonusheft nachweist, bekommt 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Zuschuss bleibt derselbe, wenn Sie sich für eine teurere Versorgung entscheiden.

Was das in Euro heißt

VersorgungGesamtkostenFestzuschuss (60 %)Ihr Eigenanteil
Brücke (Regelversorgung)1.200 €720 €480 €
Implantat statt Brücke3.500 €720 €2.780 €
Implantat mit MeinZahnschutz 903.500 €720 € + 2.430 €350 €

Beispielrechnung mit gerundeten Werten. Die tatsächlichen Kosten hängen von Befund und Zahnarzt ab. Erstattung von bis zu 90 % einschließlich Kassenleistung, im Rahmen der Summenstaffel und der Tarifbedingungen.

Was das für Sie konkret bedeutet

Führen Sie das Bonusheft — das sind bis zu 15 Prozentpunkte geschenkt. Und rechnen Sie bei allem, was über die Regelversorgung hinausgeht, mit einem vierstelligen Eigenanteil. Genau diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung; alles darunter erledigt die Kasse ohnehin.

Wie groß wäre Ihre Lücke — und welcher Tarif schließt sie?Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Zahnzusatzversicherung und Kieferorthopädie: Worauf muss ich achten?

Redaktion ZahnExtra 24 · Geprüft am · 3 Minuten

Auf drei Dinge: ob der Tarif Kieferorthopädie überhaupt einschließt, bis zu welcher Summe er zahlt, und ob er auch bei leichten Fehlstellungen leistet, die die Kasse nicht übernimmt (KIG 1 und 2). Viele günstige Tarife decken Kieferorthopädie nur bei Kassenfällen ab — dann bleibt der Zuschuss klein.

Die drei Prüfpunkte

FrageSchwacher TarifGuter Tarif
Ist KFO enthalten?Nein oder nur als ZusatzbausteinJa, im Grundtarif
Bis zu welcher Summe?500 bis 1.000 €2.000 bis 3.000 € oder unbegrenzt
Auch bei KIG 1 und 2?Nein, nur wenn die Kasse vorleistetJa, unabhängig von der Kasse

Allgemeine Einordnung des Marktes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. MeinZahnschutz erstattet Kieferorthopädie vor dem 21. Geburtstag zu 75, 90 oder 100 % – bis 2.000, 2.500 oder 3.000 € (Stand 23.09.2026). Für welche Fehlstellungen geleistet wird, regeln die Tarifbedingungen der Allianz; wir prüfen das vor dem Antrag für Sie.

Erwachsene und Kieferorthopädie

Für Erwachsene zahlen die meisten Tarife keine Kieferorthopädie — außer nach einem Unfall oder bei schweren Kieferanomalien mit chirurgischer Behandlung. Wer als Erwachsener eine Zahnspange plant, sollte das vor dem Abschluss klären; nachträglich ist es fast nie versicherbar.

Was das für Sie konkret bedeutet

Für ein Kind ist die KIG-Frage die wichtigste im ganzen Tarif. Eine Versicherung, die nur bei KIG 3 bis 5 zahlt, ergänzt den Kassenzuschuss um ein paar hundert Euro. Eine, die auch bei KIG 2 leistet, ersetzt einen Eigenanteil von mehreren tausend Euro. Der Beitragsunterschied liegt oft bei wenigen Euro im Monat.

Zahlt Ihr Tarif auch bei leichten Fehlstellungen? Wir prüfen es.Drei Angaben, und Sie sehen es im Rechner. Oder Sie fragen uns direkt.
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Ein neuer Name. Ein Versicherer, den Sie kennen.

ZahnExtra 24 ist ein Angebot der Allianz Generalvertretung Mickey Koch in Gießen. Wir haben uns auf Zahnzusatz spezialisiert, weil es die Versicherung ist, bei der die meisten Menschen den falschen Tarif haben — und es erst beim Zahnarzt merken.

Was „Vertretung der Allianz“ für Sie heißt

ZahnExtra 24 ist der Service, die Allianz die Versicherung dahinter. Wir arbeiten Hand in Hand mit unserer Allianz-Generalvertretung — Beratung, Antrag und Betreuung laufen dort, zu denselben Beiträgen wie direkt bei der Allianz. Wir vermitteln ausschließlich Tarife der Allianz. Das ist kein Nachteil, sondern der Grund, warum wir sie in- und auswendig kennen — und Ihnen sagen können, wann keiner davon passt. Unser Status, unsere Registernummer und die Aufsicht finden Sie in der Erstinformation, unseren offiziellen Eintrag auf unserer Allianz-Agenturseite.

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Erstinformation nach § 15 VersVermV

Diese Angaben erhalten Sie beim ersten Geschäftskontakt: hier auf der Website, als PDF zum Speichern und per E-Mail, sobald Sie uns online anfragen. Sie sagen Ihnen, wer wir sind, in welcher Rolle wir Sie beraten, welche Versicherer wir vertreten und an wen Sie sich bei einer Beschwerde wenden können.

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1. Wer wir sind

Mickey Koch, Allianz Generalvertretung, Aulweg 41 d, 35392 Gießen. Telefon 0641 35099877, E-Mail info@zahnextra24.de. „ZahnExtra 24“ ist ein Angebot dieser Agentur und kein eigenes Unternehmen.

2. In welcher Rolle wir Sie beraten

Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ausschließlich für die Versicherungsunternehmen der Allianz tätig und vermitteln nur deren Produkte. Unsere Empfehlung beruht deshalb nicht auf einer Untersuchung des gesamten Versicherungsmarktes. Wir bieten Ihnen eine Beratung zu diesen Produkten an.

Für die Vermittlung erhalten wir vom Versicherer eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie Zusatzvergütungen des Versicherers. Sie zahlen an uns kein gesondertes Entgelt.

3. Registrierung

Eingetragen im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-R2MY-U50NP-75. Gemeinsame Registerstelle ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin. Prüfen können Sie den Eintrag unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter 0180 600 58 50.

Zuständige Industrie- und Handelskammer: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen, Telefon 0641 7954-0, www.giessen-friedberg.ihk.de.

4. Welche Versicherer wir vertreten

Wir vertreten ausschließlich Versicherungsunternehmen der Allianz. Die Zahnzusatzversicherungen auf dieser Website werden von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München, angeboten. Mehr über unsere Agentur finden Sie auf unserer offiziellen Allianz-Agenturseite: vertretung.allianz.de/mickey.koch.

5. Beteiligungen

Wir halten keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine solche Beteiligung an uns.

6. Wohin Sie sich bei einer Beschwerde wenden können

Zunächst gern an uns. Darüber hinaus nehmen wir an Streitbeilegungsverfahren vor diesen Schlichtungsstellen teil: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de – und für Kranken- und Pflegeversicherungen der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de.

Beschwerden über ein Versicherungsunternehmen können Sie außerdem an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, richten.

Stand:

Start → Impressum

Impressum

Angaben nach § 5 DDG

ZahnExtra 24 ist ein Angebot von
Mickey Koch
Allianz Generalvertretung
Aulweg 41 d
35392 Gießen

Telefon: 0641 35099877
Telefax: 06031 1604759
E-Mail: info@zahnextra24.de

Berufsbezeichnung und Vermittlerstatus

Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter (Bundesrepublik Deutschland).

Status: Gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO. Wir sind ausschließlich für die Versicherungsunternehmen der Allianz tätig.

Vermittlerregister-Nr.: D-R2MY-U50NP-75
Registerstelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180 600 58 50, www.vermittlerregister.info

Zuständige Industrie- und Handelskammer: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen, Telefon 0641 7954-0, www.giessen-friedberg.ihk.de

Berufsrechtliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) – abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.

Versicherer

ZahnExtra 24 ist kein Versicherungsunternehmen. Versicherer der hier angebotenen Zahnzusatztarife ist die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Mickey Koch, Anschrift wie oben.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Weitere Angaben finden Sie in unserer Erstinformation.

Bildnachweis

Die Personenbilder auf dieser Website sind KI-generiert und zeigen keine realen Personen. Der Chatverlauf auf der Startseite ist eine beispielhafte Darstellung.

Stand:

Start → Datenschutz

Datenschutzerklärung

Hier erfahren Sie, welche Daten wir verarbeiten, wenn Sie diese Website nutzen, online eine Anfrage senden oder uns per WhatsApp schreiben – und welche Rechte Sie haben.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Mickey Koch, Allianz Generalvertretung („ZahnExtra 24“)
Aulweg 41 d, 35392 Gießen
Telefon: 0641 35099877
E-Mail: info@zahnextra24.de

2. Aufruf der Website und Hosting

Diese Website wird bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gehostet. Wenn Sie die Seite aufrufen, verarbeitet der Webserver automatisch die Daten, die Ihr Browser übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge, Browsertyp und Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite.

Diese Daten sind nötig, um die Website auszuliefern und ihren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem stabilen und sicheren Betrieb). Die Protokolldaten werden vom Hosting-Anbieter nur kurzzeitig gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Mit STRATO besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

3. Cookies, Tracking und Schriften

Diese Website setzt keine Cookies, nutzt keine Analyse- oder Werbedienste und bindet keine Inhalte von Drittanbietern ein. Die Schriften werden von unserem eigenen Server geladen; dabei entsteht keine Verbindung zu anderen Anbietern.

4. Beitragsrechner

Der Beitragsrechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben (zum Beispiel Geburtsdatum, Tarif und fehlende Zähne) werden dabei nicht an uns übertragen und nicht gespeichert. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden oder uns Ihr Ergebnis per WhatsApp schicken, erhalten wir diese Angaben.

5. Online-Anfrage

Wenn Sie über „Unverbindlich anfragen“ eine Anfrage an uns senden, verarbeiten wir: Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobilnummer, den gewählten Tarif mit Beitrag und Versicherungsbeginn, die Angaben zu den zu versichernden Personen (einschließlich fehlender Zähne sowie laufender oder angeratener Behandlungen) sowie Zeitpunkt und Inhalt Ihrer Erklärungen. Bankdaten erheben wir über diese Website nicht.

Wir verwenden diese Daten, um Ihre Anfrage zu prüfen, Sie zu kontaktieren und zu beraten, Ihnen die Vertragsunterlagen zuzusenden und – wenn Sie das wünschen – einen Antrag bei der Allianz vorzubereiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage). Für die Gesundheitsangaben ist Rechtsgrundlage Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die Sie vor dem Absenden erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Wortlaut und Zeitpunkt Ihrer Einwilligung speichern wir als Nachweis (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).

Technischer Ablauf: Ihre Anfrage wird verschlüsselt (HTTPS) an unseren Webserver bei STRATO übertragen und von dort als E-Mail in unser Postfach zugestellt, das ebenfalls bei STRATO liegt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail; sie enthält unsere Erstinformation, aber keine Gesundheitsangaben. Andere Dienstleister sind an der Übermittlung nicht beteiligt. Zur Abwehr von Missbrauch speichert der Server für höchstens sieben Tage nicht rückrechenbare Kurzwerte (Hashes) aus IP-Adresse und Stunde sowie der Vorgangsnummer (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Empfänger: Wenn Sie nach unserer Beratung einen Antrag stellen möchten, geben wir Ihre Angaben an die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München, weiter, die als Versicherer über die Annahme entscheidet und Ihre Daten in eigener Verantwortung verarbeitet (Datenschutzhinweise der Allianz).

Die Angaben in den Pflichtfeldern benötigen wir, um die Anfrage bearbeiten zu können. Ohne sie ist eine Online-Anfrage nicht möglich; Sie können sich dann gern telefonisch an uns wenden. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt: Der Rechner zeigt lediglich an, ob ein Online-Angebot möglich ist; über Annahme und Beitrag entscheidet die Allianz.

6. Kontakt per WhatsApp

Wenn Sie auf einen WhatsApp-Button klicken, öffnet sich WhatsApp mit einer vorbereiteten Nachricht. Erst wenn Sie diese absenden, erhalten wir Ihre Telefonnummer, Ihren WhatsApp-Namen und den Inhalt Ihrer Nachrichten. Wir verwenden diese Daten, um Ihre Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Anfrage) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer schnellen Kommunikation auf dem von Ihnen gewählten Weg).

Wir nutzen WhatsApp Business über die Plattform Superchat (SuperX GmbH, Prenzlauer Allee 242–247, 10405 Berlin), mit der ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Superchat setzt nach eigenen Angaben weitere Dienstleister ein, unter anderem Amazon Web Services (Speicherung in der EU), Meta Platforms Ireland Ltd. (WhatsApp Business Plattform) und für den KI-Assistenten OpenAI Ireland Ltd. WhatsApp selbst ist ein Dienst der WhatsApp Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland, die zum Meta-Konzern gehört und Ihre Nutzung der App in eigener Verantwortung verarbeitet. Dabei können Daten auch in den USA verarbeitet werden; Grundlage dafür sind der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework) und Standardvertragsklauseln.

Allgemeine Fragen beantwortet im Chat zunächst ein KI-Assistent, der sich als solcher zu erkennen gibt. Er trifft keine Entscheidungen über Anträge oder Leistungen; eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Für Termine, persönliche Beratung und alles Weitere übernimmt ein Mitarbeiter. Wenn Sie nur mit einem Menschen schreiben möchten, sagen Sie es einfach im Chat.

Bitte senden Sie uns über WhatsApp keine Bankdaten. Gesundheitsdaten – zum Beispiel eine Zahnarztrechnung – verarbeiten wir über WhatsApp nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO): Sie erteilen sie, indem Sie uns solche Angaben nach diesem Hinweis bewusst zusenden, und können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie das nicht möchten, nehmen wir Rechnungen auch per Post oder E-Mail an, oder Sie reichen sie direkt bei der Allianz ein. Sie können die Unterhaltung jederzeit beenden, zum Beispiel mit der Nachricht „STOPP“.

7. Kontakt per Telefon oder E-Mail

Wenn Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben, verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Unser E-Mail-Postfach wird bei der STRATO GmbH betrieben (siehe Abschnitt 2). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um einen Vertrag oder dessen Anbahnung geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen).

8. Speicherdauer

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke nötig ist. Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir die Daten Ihrer Anfrage, sobald sie abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Kommt ein Vertrag zustande, bewahren wir die Unterlagen für die Dauer der Kundenbeziehung und danach so lange auf, wie es die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten verlangen (insbesondere nach Handels- und Steuerrecht, in der Regel sechs bis zehn Jahre). WhatsApp-Unterhaltungen löschen wir, sobald sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens und unsere Dokumentationspflichten nicht mehr benötigt werden.

9. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3). Der Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen (Art. 21). Wenden Sie sich dafür an info@zahnextra24.de oder an die oben genannte Anschrift.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für uns zuständig ist: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden, www.datenschutz.hessen.de.

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